Karvatska S. Interpretation völkerrechtlicher verträge von den gerichten der Ukraine: objektive probleme und subjektive verfehlungen // International scientific journal "Internauka". Series: "Juridical Sciences" - 2018. - №9. https://doi.org/10.25313/2520-2308-2018-9-4570
Міжнародне право
УДК 341.64
Karvatska Svitlana
PhD (Rechtswissenschaft), Doktorandin am
Institut für internationale Beziehungen
Kyjiwer Nationale Taras-Schewtschenko-Universität;
Dozentin
Tschernowitzer Nationale Jurij-Fed’kowytsch-Universität
Карвацька Світлана Богданівна
кандидат юридичних наук, докторант
Інституту міжнародних відносин
Київського національного університету імені Тараса Шевченка;
доцент
Чернівецький національногоий університет імені Юрія Федьковича
Карвацкая Светлана Богдановна
кандидат юридических наук, докторант
Института международных отношений
Киевского национального университета имени Тараса Шевченко;
доцент
Черновицкий национальный университет имени Юрия Федьковича
INTERPRETATION VÖLKERRECHTLICHER VERTRÄGE VON DEN GERICHTEN DER UKRAINE: OBJEKTIVE PROBLEME UND SUBJEKTIVE VERFEHLUNGEN
ІНТЕРПРЕТАЦІЯ МІЖНАРОДНИХ ДОГОВОРІВ СУДАМИ УКРАЇНИ: ОБ’ЄКТИВНІ ПРОБЛЕМИ ТА СУБ’ЄКТИВНІ НЕДОПРАЦЮВАННЯ
ИНТЕРПРЕТАЦИЯ СУДАМИ УКРАИНЫ: ОБЪЕКТИВНЫЕ ПРОБЛЕМЫ И СУБЪЕКТИВНЫЕ НЕДОРАБОТКИ
Inhaltsangabe. Der Artikel beweist dass man die positiven Entwicklungen hinsichtlich zunehmender Bezugnahmen auf die Interpretation völkerrechtlicher Verträge von ukrainischen Gerichten anmerken muss. Der Artikel definiert, dass man zur gleichen Zeit zu den wesentlichsten Problemen, mit denen sich die Richter bei der Auslegung völkerrechtlicher Verträge im Rahmen des Nationalrechtes auseinandersetzen kann, folgendes zählen die Konzentriertheit vor allem auf Normen des Nationalrechts. Auch ist die Schwierigkeit des Vergleiches der Vorschriften des Völker- und Nationalrechtes in diesem Artikel erklärt. Im internationalen Recht wurde im Allgemeinen ein System von den internationalen Menschenrechtsnormen etabliert, aber liegt das Problem jedoch in der wirksamen Umsetzung dieses Systems in dem nationalen Recht. Und geradeso können die Verfassungsgerichte in diesem Prozess die Menschenrechte mit Hilfe von der koordinierten Anwendung internationaler und nationaler Rechtsnormen und Prinzipien gewährleisten. In dem Artikel wird es argumentiert, dass die Gegenstände der Betrachtung der Verfassungsgerichte im Gegensatz zu den allgemeinen Gerichten, deren Befugnisse hauptsächlich die Beurteilung der tatsächlichen Umstände des Falls betreffen, die allgemeinen Fragen der Gewährleistung der Menschenrechte und Freiheiten sind. Dann verlassen sich die Verfassungsgerichte in ihrer Strafverfolgungspraxis stärker auf die Grundsätze und die Normen des Völkerrechts. Da die verfassungsrechtlichen Normen im Bereich der Menschenrechte eine gemeinsame Basis (einen fairen Schutz der Menschenrechte und Freiheiten mit den konventionellen Grundnormen) haben, wenden und interpretieren diese Gerichte viel häufiger internationale Grundsätze und Normen an. In diesem Artikel wie ein von möglichen Probleme ist eine mögliche Ungenauigkeit der Übersetzung des Textes eines jeweiligen völkerrechtlichen Vertrages in die Sprache des entsprechenden Staates oder eine Widersprüchlichkeit zweier origineller authentischer Texte genannt. Infolgedessen wird die Frage gestellt, was in diesen Schwierigkeiten überwiegt: objektive Probleme, oder subjektive Verfehlungen – bleibt offen.
Die schlüsselwörter: internationale Verträge, nationale Richter, Interpretation, internationales Recht, nationales Recht.
Анотація. У статті аналізуються особливості інтерпретації міжнародних договорів національними судами України, які повинні виконати складне завдання – перетворити норми міжнародного права у норми національного відповідно до принципів як національного, так і міжнародного права. У міжнародному праві загалом сформувалася система міжнародних стандартів з прав людини, але проблема полягає у її ефективній імплементації у національне законодавство. І саме конституційні суди у цьому процесі можуть гарантувати права особи шляхом узгодженого застосування міжнародних та національних правових норм і принципів. У статі аргументується, що на відміну від загальних судів предметом розгляду конституційних судів є загальні питання гарантування прав і свобод людини. Тому конституційні суди у своїй правозастосовній практиці більше опираються на принципи і норми міжнародного права. І оскільки конституційні норми у сфері прав людини мають спільну основу – справедливий захист прав і свобод людини, то саме ці суди більше застосовують та інтерпретують міжнародні конвенційні принципи і стандарти. У статті стверджується, що є позитивна тенденція щодо збільшення звернень до інтерпретації міжнародних договорів українськими судами. У статті доводиться, що разом з тим, до основних проблем, з якими стикаються судді при тлумаченні міжнародних договорів у рамках національного права можна віднести сконцентрованість на нормах передусім національного права. Аналізується й друга причина – складність співставлення норм міжнародного та національного права. У дослідженні як одна із проблем називається можлива неточність перекладу тексту відповідного міжнародного договору мовою держави, або невідповідність двох оригінальних автентичних текстів різними мовами.
Ключові слова: міжнародні договори, національні суди, інтерпретація, міжнародне право, національне право.
Аннотация. В статье анализируются особенности интерпретации международных договоров национальными судами Украины, которые должны выполнить сложную задачу - превратить нормы международного права в нормы национального соответствии с принципами как национального, так и международного права. В международном праве в целом сформировалась система международных стандартов по правам человека, но проблема заключается в ее эффективной имплементации в национальное законодательство. И именно конституционные суды в этом процессе могут гарантировать права человека путем согласованного применения международных и национальных правовых норм и принципов. В статье аргументируется, что в отличие от общих судов предметом рассмотрения конституционных судов общие вопросы обеспечения прав и свобод человека. Поэтому конституционные суды в своей правоприменительной практике больше опираются на принципы и нормы международного права. И поскольку конституционные нормы в области прав человека имеют общую основу - справедливый защита прав и свобод человека, то именно эти суды чаще применяют и интерпретируют международные конвенционные принципы и стандарты. В статье утверждается, что есть положительная тенденция увеличения обращений к интерпретации международных договоров украинскими судами. В статье доказывается, что вместе с тем, к основным проблемам, с которыми сталкиваются судьи при толковании международных договоров в рамках национального права можно отнести концентрированность на нормах, прежде всего, национального права. Анализируется и вторая причина - сложность сопоставления норм международного и национального права. В исследовании, как одна из проблем, называется возможна неточность перевода текста международного договора языком государства, или несоответствие двух оригинальных аутентичных текстов на разных языках.
Ключевые слова: международные договора, национальные суды, интерпретация, международное право, национальное право.
Die Problemstellung. Bei der Analyse der Merkmale von der Interpretation von internationalen Verträgen, ist es zu beachten, dass die nationalen Gerichte von allen Subjekten der Rechtsauslegung vor allem besondere Aufmerksamkeit verdienen, da geradeso sie die komplexe Aufgabe erfüllen müssen, die Normen des Völkerrechts in Normen des nationalen Rechts umzusetzen. Gleichzeitig darf man nicht vergessen, dass man das im Einklang mit den Grundsätzen des nationalen und des internationalen Rechts verwirklichen muss.
Analyse aktueller Forschungen und Publikationen. Die Frage der internationalen Verträge und ihrer Auslegung, durchgeführt von den nationalen Gerichten, sind das Objekt von den Forschungen der berühmten Wissenschaftler wie M. O. Baimuratov, O. V. Butkevich, Yu. A. Vishnevsky, O. O. Grinenko, V. N. Denisov, E. O. Zverev, O. V. Kievets, I. Yu. Kretova, P. F. Martynenko, V. P. Melnik, A. Ya. Melnik, O. O. Merezhko, M. V. Steshenko, O. Ya. Tragnyuk, O. G. Turchenko, M. F. Selivon, N. M. Sergienko, G. O. A. Khristova. Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass die Hauptprobleme bei der Auslegung der internationaleren Verträge von dem Verfassungsgericht der Ukraine bis vor kurzem nach in der modernen wissenschaftlichen Rechtsliteratur nicht genug untersucht waren. Einerseits kann dies, so N. Sergienko anmerkt, vor allem durch einen gewissen Einfluss des positivistischen Ansatzes erklärt werden, dessen Vertreter in der Abwesenheit von einer direkten Richtlinie für die Auslegung der Völkerrechtsnormen in der Liste der Kompetenzen der Behörden der Verfassungsgerichtsbarkeit der europäischen Staaten die Abwesenheit des Problems dieser Interpretation sehen” [1]. Andererseits beschränkt sich die überwiegende Mehrheit der Studien, die die Probleme der Anwendung und der Auslegung von internationalen Verträgen von dem Verfassungsgericht der Ukraine analysieren, entweder auf die Untersuchung der Natur dieser Verträge oder auf die Erwähnung ihrer Anwendung von einem Organ der Verfassungsgerichtsbarkeit” [2]. Besonders wert hat die Untersuchung von V. Steshenko, der behauptet, dass die Frage der Anwendung internationaler Verträge von nationalen Gerichte der Ukraine in der Justizverwaltung vor allem die Frage der Bestimmung des Umfangs des Begriffs "geltende internationale Verträge, die ein Teil der nationalen Gesetzgebung der Ukraine sind”, die konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Anwendung internationaler Verträge von den ukrainischen Gerichten unterbreitet, ist. [3].
Die Formulierung von Artikelzielen. Basierend auf dem Verständnis des allgemeinen Problems des Artikels, analysierend die Praxis des Verfassungsgerichts der Ukraine, basierend auf der Forschung von Wissenschaftlern, der Zweck dieses Artikels besteht darin die Interpretation völkerrechtlicher Verträge von den Gerichten der Ukraine im Kontext von den objektiven Problemen und subjektiven Verfehlungen versuchen zu analysieren
Die Präsentation des Hauptmaterials. Der völkerrechtliche Vertrag hat einen Sonderstatus in der nationalen Rechtsordnung, bei seiner Interpretation hat man nicht nur die Richtlinien zur Auslegung nationaler Rechtsvorschriften zu berücksichtigen, sondern auch die Richtlinien zur Vertragsinterpretation, und zwar die Regelungen der Artikel 31-33 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge von 1969. In Fragen der Interpretation völkerrechtlicher Verträge ist auch die Tatsache zu beachten, dass ihre Interpretation, und insbesondere die Nachwirkungen ihrer Interpretation die Stelle und Rolle des Staates auf der Weltbühne beeinflussen, weil die Nichteinhaltung völkerrechtlicher Verträge den Grundsatz pacta sunt servanda verletzt. Völkerrechtliche Verträge als ein spezifischer Interpretationsobjekt bedürfen auch spezifischer Interpretationsmethoden. Außerdem sind heutztage Diskussionen über das Verhältnis zwischen den unmittelbar anwendbaren völkerrechtlichen Verträgen und denen ohne unmittelbare Wirkung im Gange<…> [4].
Ein Wesensmerkmal völkerrechtlicher Verträge ist ihre Doppelnatur. Einerseits sind sie Kreation des Privatrechts und dementsprechend sind sie gemäß den Vorschriften der Vertragsinterpretation zu interpretieren. Andererseits werden sie als öffentlich-rechtliche Vorschriften gesetzlich anerkannt, denn sie werden in das innerstaatliche Recht des jeweiligen Staates übernommen. In der Ukraine geschieht das durch Erteilung der Zustimmung von der Werchowna Rada der Ukraine, durch den völkerrechtlichen Vertrag gebunden zu sein, in Form eines Gesetzes der Ukraine. Eine richtige Verbindung dieser Regelsysteme ist eine Voraussetzung der Rechtsauslegung.
Internationale Menschenrechtsverträge nehmen eine besondere Stellung im System der internationalen Übereinkünfte ein. Gerade Erfüllung des wirksamen Schutzes der Menschenrechte wird das wesentliche Kriterium für „Abwägung“ der möglichst angemessenen Verwirklichung dieser Rechte vom Staat [5]. Merkmale der internationalen Menschenrechtsverträge prägen nicht nur ihren besonderen Status im System der internationalen Übereinkünfte im Allgemeinen, sondern auch unterscheiden sie von anderen Rechtquellen eines einzelnen Staates <…> [6]. Bei der Auslegung der Regelungen internationaler Menschenrechtsverträge muss man auch die Haltung internationaler Gerichts-, Überwachungs- oder gerichtsähnlicher Organe in Betracht ziehen, derer Hoheitsgewalt die Fragen der Auslegung und Anwendung des entsprechenden völkerrechtlichen Vertrages unterstehen [7]. Wenn man die Besonderheiten der Interpretation völkerrechtlicher Verträge analysiert, muss man auch anmerken, dass nationale Gerichte unter allen Auslegungssubjekten auf eine besondere Aufmerksamkeit verdienen, denn genau sie eine schwierige Aufgabe erfüllen sollen, die Normen des Völkerrechts in die Normen des nationalen Rechts umzusetzen. In den meisten europäischen Ländern ist dafür ein Sonderorgan mit Verfassungsgerichtsbarkeit zuständig. Sein Ziel ist es, nicht nur den Inhalt der auszulegenden Normen festzustellen und zu erklären, sondern auch die Fehler der rechtlichen Praktiken zu beseitigen [8]. Nationale Gerichte scheinen die befugtesten unter allen Auslegungssubjekten völkerrechtlicher Verträge zu sein, insbesondere was ihre Auslegung und Anwendung im Nationalrecht betrifft. Trotzdem existiert dabei eine Reihe von Problemen, denen sie bei der Auslegung völkerrechtlicher Verträge im Rahmen des Nationalrechts begegnen.
Erstens ist das die Konzentriertheit vor allem auf Normen des Nationalrechts. Die meisten Richter (insbesondere der erstinstanzlichen Gerichte) stoßen in ihrer Arbeit nie oder selten auf die Notwendigkeit, die Normen völkerrechtlicher Verträge anzuwenden. Dieses Problem gilt vor allem den Staaten, wo die Richter mit Rechtsfällen überladen sind (und zwar ukrainische Richter). Dies kann wiederum zu einem Fehlurteil führen.
Kein Zufall, dass der Beirat europäischer Richterinnen und Richter in seinen Schlussfolgerungen fürs Ministerkomitee des Europarates darauf hinweist, dass nationale Rechtssysteme sich immer häufiger mit rechtlichen Fragen internationaler Art infolge Globalisierung und wachsender Aufmerksamkeit des Völker- und Europarechts auf Beziehungen zwischen Einzelpersonen und nicht Staaten auseinandersetzen. Solche Entwicklungen verursachen Notwendigkeit von Änderungen in der Ausbildung der Richter, ihrer Praktik und sogar Kultur, wenn nationale Richter Rechtspflege gemäß den Bedürfnissen und Erwartungen der heutigen Welt und unter Einhaltung der Grundsätze, die von demokratischen Staaten anerkannt sind, ausüben sollen. Solche Evolution soll vor allem die Ausbildung der Richter beeinflussen, das Wesen der Beziehungen zwischen internationalen Justizbehörden und Hierarchie der Vorschriften, welche die Richter einhalten sollen. In dieser Hinsicht betont der Beirat europäischer Richterinnen und Richter, dass nationale Richter die Einhaltung und rechte Anwendung völkerrechtlicher und europäischer Verträge gewährleisten, deren Parteien jeweilige Staate sind, darunter auch die Europäische Menschenrechtskonvention [9].
Zweitens ist es die Schwierigkeit des Vergleiches der Vorschriften des Völker- und Nationalrechtes. Einerseits ist er (der Vertrag) eine Übereinkunft des Völkerrechts, erstellt gemäß seinen Forderungen und Regeln. Andererseits wird er nach dem Einbau ins nationale Rechtssystem auch sein Teil, und soll im Einklang mit den Grundsätzen sein, die im nationalen Rechtssystem für nationale Rechtsvorschriften vorgesehen sind. Bei ihrer Auslegung können Richter das internationale Rechtswesen eines völkerrechtlichen Vertrages übersehen und demnach seine Auslegung inkorrekt ausüben.
Drittens ist es die Schwierigkeit beim Vergleichen der Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts. Der völkerrechtliche Vertrag ist seinem Wesen nach eine Kreation des Privatrechts, denn das ist ein Vertrag (ein Abkommen, eine Vereinbarung) zwischen souveränen Subjekten des Völkerrechts. Zur gleichen Zeit erwirbt er die Eigenschaften einer öffentlich-rechtlichen Übereinkunft sofort nach seiner Umsetzung ins nationale Rechtssystem.
Viertens ist es fehlende Erfahrung in der Arbeit mit den Dokumenten, die nach den Regeln und Anforderungen verfasst sind, die sich von denen im Staate geltenden unterscheiden, wo der Richter tätig ist. Hierzu zählt auch eine mögliche Ungenauigkeit der Übersetzung des Textes eines jeweiligen völkerrechtlichen Vertrages in die Sprache des entsprechenden Staates. Die meisten Richter nationaler Gerichte beherrschen Englisch und Französisch nicht, in denen die meisten völkerrechtlichen Verträge traditionell verfasst sind. Das weitere Problem kann auch Widersprüchlichkeit zweier origineller authentischer Texte sein (in der Regel eines englischen und eines französischen), wo ein und derselbe Ausdruck unterschiedliche Bedeutungen haben kann, je nach Übersetzung. In diesem Fall muss man auf den Kontext, Bedingungen der Abschließung und Anwendungspraxis des jeweiligen völkerrechtlichen Vertrages verweisen.
Nationale Gerichte nehmen die wichtigste Stelle unter allen Subjekten der Auslegung völkerrechtlicher Verträge ein, deshalb ist es so wichtig, dass die Richter der nationalen Gerichte die ganze Verantwortung erkennen, welche sie bei der Auslegung völkerrechtlicher Verträge übernehmen. Völkerrechtliche Verträge spielen eine große Rolle in der Tätigkeit des Organs der Verfassungsgerichtsbarkeit der Ukraine – des Verfassungsgerichtes der Ukraine. Gemäß Artikel 147 der Verfassung der Ukraine ist das Verfassungsgericht der Ukraine das einzige Organ der Verfassungsgerichtsbarkeit und eine seiner Aufgaben ist es, die Verfassung der Ukraine offiziell auszulegen. Außerdem gehört zu seinen Funktionen, Schlussfolgerungen über Verfassungsmäßigkeit völkerrechtlicher Verträge der Ukraine, die im Namen des Staates geschlossen werden, zu erteilen. Da die gültigen völkerrechtlichen Verträge, derer Rechtsverbindlichkeit die Werchowna Rada der Ukraine zugestimmt hat, ein Teil des nationalen Rechtssystems sind (Artikel 9 der Verfassung der Ukraine), sind sie auch für das Verfassungsgericht der Ukraine bei der Ausübung seiner Befugnisse verbindlich.
Das einzige Organ der Verfassungsgerichtsbarkeit der Ukraine bezieht sich oft auf die Regelungen völkerrechtlicher Verträge zur Begründung seiner Haltung in allen Bereichen der Durchsetzung seiner Befugnisse (Entscheidungsfindung, Bereitstellung von Schlussfolgerungen usw.). Das Verfassungsgericht der Ukraine wendet die Regelungen der Wiener Vertragsrechtskonvention (WVRK) bei der Behandlung der Fälle betreffend die Rechte und Freiheiten des Menschen und Bürgers an. Aber zum Teil wird in seinen Entscheidungen die Wirkung der Regelungen der WVRK im Rechtssystem der Ukraine nur festgestellt. (Entscheidung vom 25 Dezember 1997 № 9- zp/ 97, vom 1. Dezember 2004 № 19- rp/ 2004, vom 9. Juli 2007 № 6- rp/ 2007, vom 29. Januar 2008 № 2- rp/ 2008, vom 8. Oktober 2008 № 0- rp/ 2008, vom 13. März 2012 № 5- rp/ 2012). Zur gleichen Zeit gibt es zahlreiche Bezugnahmen auf spezifische Bestimmungen, und zwar betreffend folgendes: Verbot der Folter (Artikel 3) [10]; das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit (Artikel 5) [11]; das Recht auf ein faires Verfahren (Artikel 6) [12]; Festsetzung der Strafe gemäß Gesetz (Artikel 7 [13]; das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Artikel 8) [14]; Freiheit der Meinungsäußerung (Artikel 10) [15]; Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit (Artikel 11) [16]; das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf (Artike 13) [17]; Nichtdiskriminierung (Artikel 14) [18]; die Beschränkung der politischen Betätigung von Ausländern (Artikel 16) [19]; Schranken für die Anwendung von Rechtsbeschränkungen (Artikel18) [20]; Schutz des Eigentums (Artikel 1 des ersten Protokolls) [21]; Bewegungsfreiheit (Artikel2 des Protokolls vier) [22]; das allgemeine Diskriminierungsverbot (Artikel1 des Protokolls № 12) [23].
Schlussfolgerungen. Zusammenfassend muss man die positiven Entwicklungen hinsichtlich zunehmender Bezugnahmen auf die Interpretation völkerrechtlicher Verträge von ukrainischen Gerichten anmerken. Zur gleichen Zeit aber kann man zu den wesentlichsten Problemen, mit denen sich die Richter bei der Auslegung völkerrechtlicher Verträge im Rahmen des Nationalrechtes auseinandersetzen, folgendes zählen: 1) die Konzentriertheit vor allem auf Normen des Nationalrechts; 2) die Schwierigkeit des Vergleiches der Vorschriften des Völker- und Nationalrechtes; 3) eine mögliche Ungenauigkeit der Übersetzung des Textes eines jeweiligen völkerrechtlichen Vertrages in die Sprache des entsprechenden Staates oder eine Widersprüchlichkeit zweier origineller authentischer Texte. Aber die Frage danach, was in diesen Schwierigkeiten überwiegt, – objektive Probleme oder subjektive Verfehlungen, – bleibt offen.
Література
Die Referenzliste